1. Die SV-Consult GmbH, FN 269126z, Derfflingerstraße 14 C/2 OG, 4020 Linz, veranstaltet unter der Bezeichnung „Trainerbörse“ Seminare, Kurse und Workshops („im Folgenden alle drei jeweils als „Seminar“ bezeichnet).
2. Die SV-Consult GmbH schließt Vereinbarungen über Seminare nur mit Unternehmen als Vertragspartner (im Folgenden „Kunden“) ab, sodass jene Bestimmungen, die Verbrauchern als Vertragspartner Rechte einräumen würden, nicht zur Anwendung gelangen.
3. Die Seminare finden nach Wahl des Kunden entweder in seinem Unternehmen oder in sonstigen Räumlichkeiten, die der Kunde dafür angemietet (oder in sonstiger Weise organisiert) hat, statt. Die SV-Consult stellt keine Räumlichkeiten zur Verfügung; es ist Aufgabe des Kunden, geeignete Räumlichkeiten für das Seminar samt Präsentationsgeräten (Beamer etc.) zu organisieren.
4. Die SV-Consult GmbH gestaltet die Seminare nach den Wünsche und Vorgaben der Kunden.
5. Wenn Seminare an Maschinen, Geräten oder Einrichtungen (etwa Labors) stattfinden, die der Kunde zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet,
a) für die Sicherheit dieser Maschinen, Geräte oder Einrichtungen zu sorgen,
b) den Teilnehmern die gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitseinweisungen zu erteilen,
c) den Teilnehmern gegebenenfalls die erforderliche Ausrüstung, insbesondere Sicherheitsausrüstung, zur Verfügung zu stellen.
6. Soweit Seminare eine besondere fachliche, geistige oder körperliche (gesundheitliche) Eignung der Teilnehmer erfordern, ist der Kunde verpflichtet, nur Personen, die diese Eignung aufweisen, am Seminar teilnehmen zu lassen.
7. Die SV-Consult GmbH veranstaltet die Seminare zwar mit größtmöglicher Sorgfalt und durch ausgewählte und hoch qualifizierte Trainer. Weder die SV- Consult GmbH noch die Trainer treffen aber eine Haftung und/oder Gewährleistung für die Richtigkeit des bei den Seminaren vermittelten Inhalts oder für die Richtigkeit von Auskünften, die Trainer bei oder im Zusammenhang mit den Seminaren erteilen. Insbesondere wird jede Haftung und Gewährleistung der SV-Consult GmbH und der Trainer für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
8. Die SV-Consult GmbH stellt dem Kunden vor Beginn des Seminars die Seminarunterlagen, sei es in Form eines einfach ausgedruckten Exemplars, sei es in Form einer Datei, zur Verfügung, und veranlasst der Kunde die erforderliche Vervielfältigung / den erforderlichen Ausdruck für die Teilnehmer.
9. Die SV-Consult GmbH gestattet dem Kunden eine Vervielfältigung / einen Ausdruck der Seminarunterlagen nur für die Teilnehmer in der vereinbarten Anzahl zu deren persönlichem Gebrauch. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine davon abweichende Vervielfältigung / Ausdruck in Rechte Dritter nach dem Urheberrechtsgesetz oder in sonstige geschützte Rechte Dritter eingreifen und Ansprüche dieser Dritten gegen den Kunden und/oder die Teilnehmer begründen kann. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass der SV-Consult GmbH an den Seminarunterlagen, je nach den Umständen, nur von Dritten abgeleitete Rechte zustehen können und daher die SV-Consult GmbH auch gar nicht dazu berechtigt sein kann, eine Vervielfältigung / Ausdruck zu gestatten, der über die Verteilung an die Teilnehmer zu deren persönlichem Gebrauch hinausgeht.
10. Wenn ein Kunde das Seminar (sei es das Seminar selbst, sei es die Seminar- Unterlagen) als mangelhaft beurteilen sollte, insbesondere weil es seines Erachtens nicht der Vereinbarung oder sonstigen berechtigten Erwartungen bzw. Anforderungen entspricht, ist er verpflichtet, dies der SV-Consult GmbH unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen, damit SV-Consult GmbH rechtzeitig Abhilfe schaffen kann. Andernfalls verliert der Kunde alle Ansprüche gegen die SV-Consult GmbH, die ihm daraus zustehen könnten, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Entfall des vereinbarten Entgeltes.
11. Die SV-Consult GmbH ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen anstelle des angekündigten Trainers einen anderen Trainer einzusetzen. Sie wird dies jedoch nur dann ohne Absprache mit dem Kunden machen, wenn dies, etwa aufgrund einer Krankheit oder sonstigen Verhinderung des Trainers, erforderlich oder zumindest zweckmäßig ist, oder ihres Erachtens ein anderer Trainer das Seminar besser gestalten kann.
12. Soweit das Seminar zur Vorbereitung auf eine Prüfung, Zertifizierung oder Erlangung eines sonstiges Zeugnisses oder einer sonstigen Qualifikation gerichtet ist, treffen die SV-Consult GmbH und den Trainer keinerlei Haftung und Gewährleistung dafür, dass der Teilnehmer diese Prüfung, Zertifizierung, Qualifikation bzw. dieses Zeugnis auch tatsächlich besteht bzw. erreicht.
13. Die SV-Consult GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Ort und Zeitpunkt des Seminars zu ändern.
14. Soweit diese AGB Regelungen zugunsten der Trainer enthalten, sind diese als echter Vertrag zugunsten Dritter, nämlich zugunsten des Trainers zu verstehen und berechtigen diesen daher unmittelbar und direkt.
15. Die Vereinbarung zwischen der SV-Consult GmbH und dem Kunden ist hingegen nicht als echter Vertrag zugunsten Dritter oder als Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter zu verstehen und können daher Dritte, insbesondere die Teilnehmer (sofern diese nicht selbst Vertragspartner sind) aus der Vereinbarung mit der SV-Consult GmbH über ein Seminar keine Rechte oder Ansprüche ableiten.